KINDERPORNOGRAFIE!!!!!

Als allererstes bevor ich irgendwas hier reinschreibe muss ich was ganz wichtiges loswerden......

Wie kann es sein das Kinder ab 14 nicht mehr unter diese Gesetze Fallen...d.H hat man einen Prono mit einem 14 Jährigen Mädchen und 14 Jährigen Jungen ist es keine Straftat mehr!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Was ist das für ein Gesetz in Deutschland????Ich muss und will es nicht verstehen....ein Kind ist erst dann kein Kind mehr wenn es das 18 Lebensjahr erreicht hat!!!!!

Es kann doch nicht sein.....das man 14Jährige beim Sex filmen darf aber bei 13Jährigen dann die Welle gemacht wird....Für mich gehören alle Menschen die sich Pornos mit Darstellern unter 18 anschauen für mindest 15Jahr hinter Gittern mit anschließender Sicherheitsverwahrung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Der steht ist immer groß im Gesetzeändern....doch warum nicht da?????????????????Warum fängt man nicht bei unseren Kindern an???????

 

Definition:

Kinderpornographie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Bei der Darstellung kann es sich um tatsächlich stattgefundenes oder um wirklichkeitsnahes Geschehen handeln, so dass auch mit Bildbearbeitungssoftware konstruiertes Material unter das Verbot fällt. Kind in diesem Sinne sind Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Sexueller Missbrauch bedeutet, daß an dem Kind sexuelle Handlungen durch einen Erwachsenen oder ein anderes Kind vorgenommen werden, oder daß das Kind diese Handlungen an einem Erwachsenen vornimmt. Darunter fallen auch Handlungen, die das Kind an sich selbst vornimmt.

Nacktbilder von Kindern sind keine Kinderpornographie, sofern dabei nicht die Darstellung von Geschlechtsteilen in den Vordergrund rückt. Dies ist gegeben, wenn das Kind unnatürliche Posen einnimmt (z.B. weit gespreizte Beine).

 

Was ist strafbar:

Die Strafbarkeit im Bereich Kinderpornographie regelt § 184 StGB . Nach deutschem Recht ist die Herstellung, Verbreitung und auch der Besitz kinderpornographischen Material strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob die Darstellung gedruckt oder auf Datenträgern gespeichert wird.

Unter Besitz versteht man „das Innehaben der tatsächlichen Sachherrschaft“ über entsprechendes Material. Im Falle digitaler Bilder fällt darunter natürlich zunächst das Speichern auf der Festplatte oder einem sonstigen Datenträger. Oft übersehen wird dabei, dass jeder Internetbrowser auch über einen sog. Cache verfügt. Auch darin können Informationen und Bilder gespeichert werden. Dies gilt auch für E-Mail-Attachments, also Bilder, die an elektronische Post angehängt werden. Auch diese werden auf der Festplatte in einem Zwischenspeicher abgelegt.

Wie alle Delikte des Strafgesetzbuches erfordert auch § 184 StGB Vorsatz. Der Täter muss wissen was er tut und das Ergebnis auch tatsächlich bewirken wollen. Daher macht sich (theoretisch) niemand dadurch strafbar, dass er zufällig auf eine entsprechende Seite im Internet gerät oder eine E-Mail mit kinderpornographischen Attachments erhält. Dennoch sollten Sie in jedem Fall Ihren „Bürgerpflichten“ nachkommen und entsprechende Funde melden.

 

Was kann und muß ich bei Zufallsfunden tun?

Wer auf ein Angebot mit kinderpornographischen Inhalten stößt oder eine entsprechende E-Mail erhält, sollte es als seine Pflicht ansehen, dies so schnell wie möglich den zuständigen Stellen melden. Eigens zu diesem Zweck eingerichtete Online-Meldestellen stehen dazu im Internet bereit.

Zuständig für eine Meldung ist sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft. Dabei zeigt es sich in der Praxis als wenig empfehlenswert, mit einer Diskette in der Hand zur nächsten Polizeistation zu laufen. Die Polizei vor Ort verfügt in der Regel meist nicht einmal über einen Computer mit Internet-Zugang und mangels Schulung auch nicht über das notwendige technische Know-how. Mehr Erfolg verspricht eine Meldung an die jeweiligen Landeskriminalämter. Dort wurden Sondergruppen gebildet, die sich ausgiebig mit der Problematik befasst haben. Besonders hervorzuheben ist hier die bayrische Polizei, die bereits seit einigen Zeit in diesem Bereich sehr qualifiziert ermittelt. Allerdings fehlt es auch hier vor allem an Personal und entsprechender Ausbildung.

 

 

Von der Polizei empfohlene Vorgehensweise:

a) Wenn Sie kinderpornographische Bilder oder Angebote zur Kinderprostitution im World Wide Web oder in einer Newsgroup finden:

Notieren Sie die genaue Adresse im World Wide Web (URL), der Newsgroup (Namen des Diskussionsforum/News-Server: z.B. news.uni-duesseldorf.de). Notieren Sie auch die genaue Uhrzeit und geben Sie diese Angaben an die Meldestelle weiter.

b) Wenn Sie entsprechendes Material während eines Chat-Dialogs erhalten oder diese Ihnen in irgendeiner Weise zugänglich gemacht worden sind:

Notieren Sie den Namen des Chat-Forums und den genauen Ort (Online-Dienst, WWW, IRC-Server) des jeweiligen Chats. Notieren Sie darüber hinaus den Namen des Teilnehmers (Chat-Pseudonym, E-Mail, etc.), den genauen Wortlaut und die genaue Uhrzeit des Dialogs.

c) Wenn Sie kinderpornographische Inhalte per E-Mail erhalten haben: Speichern Sie die Mail (am besten auf Diskette) und drucken Sie die E-Mail aus. Wenden Sie sich umgehend an eine Meldestelle!

Die Meldung an die zuständigen Stellen sollte unverzüglich erfolgen. Als Faustregel kann hier eine 48-stündige Frist gelten.

Aber Achtung! Leider hat die Praxis gezeigt, dass die (blinde) Justizia in Einzelfällen auch gegen die Anzeigenden selbst vorgeht, wenn diese ihre Rechercheergebnisse auf Disketten abliefern. In solchen Fällen empfiehlt es sich dringend, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Weniger problematisch dürfte dagegen die einfache Anzeige mit dem Hinweis auf eine bestimmte Adresse (URL) im Netz oder die Abgabe eines Ausdrucks einer E-Mail sein.

Für eine Meldung spricht auch die Tatsache, dass einige User, die entsprechende Funde nicht gemeldet haben, wenig später dennoch Besuch von der Polizei erhielten, da ihr Name etwa auf einer Verteilerliste stand. Sich in diesem Fall damit herauszureden, entsprechende Funde seien nur zufällig gewesen, wirkt nicht gerade glaubhaft.

Zu Recht gar nicht gerne sehen die Behörden das Treiben von privaten „Internet-Sheriffs“, die sich auf eigene Faust auf die Suche nach kinderpornographischem Material machen. Diese machen sich durch ihre aktive Suche bereits strafbar, falls sie Funde auf der Platte speichern. Hinzu kommt auch, dass durch jeden Zugriff auf eine entsprechende Website die Nachfrage nach Kinderpornos steigt, so dass man bereits aus diesem Grunde die Finger von privaten Ermittlungstätigkeiten lassen sollte. Schließlich wird spätestens bei der dritten oder vierten Meldung irgendwann auch einmal die Polizei hellhörig und der „Ermittler“ gerät in das Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden.

 

Meldestellen:

Wenn Sie zufällig auf kinderpornografische Inhalte stoßen sollten, wenden Sie sich an die Provisorische neutrale Meldestelle gegen Kinderpornographie,

an die Meldestelle des Deutschen Kinderschutzbundes , an jugendschutz.net, ihren Provider, beziehungsweise die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia, oder an eines der folgenden Landeskriminalämter:

 

    Bundeskriminalamt

    Landeskriminalamt Baden-Würtemberg

    Landeskriminalamt Bayern

    Landeskriminalamt Hessen

    Polizei Hamburg

    Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

    Landeskriminalamt Nierdersachsen

    Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

    Landeskriminalamt Sachsen

    Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt

    Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

    Landeskriminalamt Thüringen

    Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern

    Polizei Land Brandenburg

    Polizei Berlin

 

 

Fazit:

Sollten Sie beim surfen im Internet zufällig auf kinderpornographisches Material treffen, so melden Sie es bitte der Polizei! Im allgemeinen kann man sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, bei einem Zufallsfund in die „Mühlen der Justiz“ zu geraten, vergleichsweise gering ist.

Wenn Sie den Fund nach der beschriebenen Weise gesichert haben, dann löschen sie das Material von ihrer Festplatte. Auch sollte darauf geachtet werden das Sie das Löschen des Zwischenspeichers Ihres Caches nicht vergessen. Dieser könnte noch Kopien diverser Funde beinhalten.

 

 

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Ja ich heiße marina bin am 04.05.1987 geboren, lebe in Bremen

meine Hobbys sind Motorräder, was mit Freunden unternehmen, mein Handy ;-) , Pokern und alles was so spaß macht ;-)

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